Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 20.01.2022 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Abrechnung einer geriatrischen frührehabilitativen Komplexbehandlung.
Die bei der Klägerin gegen Krankheit versicherte E. (* 00.00.0000; fortan: Versicherte) wurde aufgrund eines Schlaganfalls (Ponsinfarkt rechts mit Hemiparese links, Dysarthrie und Dysphagie) vom 20.08.2014 bis 03.09.2014 im I. Krankenhaus O. behandelt und von dort am 03.09.2014 zur weiteren Rehabilitation in die Geriatrische Abteilung des A.-Hospitals P., eines Krankenhauses der Beklagten, verlegt. Am 19.09.2014 wurde sie entlassen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|