FG Niedersachsen - Urteil vom 12.02.2014
4 K 261/13
Normen:
AO § 37 Abs. 2; AO § 44 Abs. 1; AO § 218 Abs. 2 Satz 1;

Abrechnungsbescheid betr. EStG 2010 - Zahlungen eines Ehegatten auf die gemeinsame Steuerschuld

FG Niedersachsen, Urteil vom 12.02.2014 - Aktenzeichen 4 K 261/13

DRsp Nr. 2014/5794

Abrechnungsbescheid betr. EStG 2010 - Zahlungen eines Ehegatten auf die gemeinsame Steuerschuld

Zu den Voraussetzungen für den Erlass eines Abrechnungsbescheides. Für einen Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO kommt es nur darauf an, wessen Steuerschuld nach dem Willen des Zahlenden getilgt werden sollte. Bei Ehegatten kann das FA als Zahlungsempfänger aufgrund der zwischen den Ehepartnern bestehenden Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft davon ausgehen, dass derjenige Ehegatte, der auf die gemeinsame Steuerschuld zahlt, mit seiner Zahlung auch die Steuerschuld des anderen mit ihm zusammenveranlagten Ehegatten begleichen wird. Das gilt jedenfalls, solange die Ehe besteht und die Eheleute nicht dauernd getrennt leben. Ob die Eheleute sich später trennen oder einer der Ehegatten nachträglich die getrennte Veranlagung beantragt, ist für die Beurteilung irrelevant.

Normenkette:

AO § 37 Abs. 2; AO § 44 Abs. 1; AO § 218 Abs. 2 Satz 1;

Tatbestand:

Streitig ist, auf die Einkommensteuerschuld welches Ehegatten Einkommensteuervorauszahlungen anzurechnen sind.