FG Köln - Urteil vom 20.02.2014
11 K 1444/04
Normen:
AO § 240; AO § 218 Abs 2 Satz 1;

Abrechnungsbescheid über Säumniszuschläge

FG Köln, Urteil vom 20.02.2014 - Aktenzeichen 11 K 1444/04

DRsp Nr. 2014/6707

Abrechnungsbescheid über Säumniszuschläge

Bei Streitigkeiten über die Rechtmäßigkeit der Erhebung von Säumniszuschlägen kann die Finanzbehörde durch Abrechnungsbescheid auch darüber entscheiden, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Säumniszuschläge entstanden sind.

Normenkette:

AO § 240; AO § 218 Abs 2 Satz 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit von Abrechnungsbescheiden für die Jahre 1998, 1999 und 2000.