FG München - Urteil vom 24.04.2018
2 K 3072/16
Fundstellen:
EFG 2018, 1601

Abrechnungsbescheid; Zahlungsverjährung; Auslegung der Aussetzungsverfügung

FG München, Urteil vom 24.04.2018 - Aktenzeichen 2 K 3072/16

DRsp Nr. 2018/14400

Abrechnungsbescheid; Zahlungsverjährung; Auslegung der Aussetzungsverfügung

Tenor

1.

Unter Änderung des Abrechnungsbescheids vom 2. November 2015 und der Einspruchsentscheidung vom 19. Oktober 2016 wird festgestellt, dass ein Erstattungsanspruch zugunsten der Klägerin in Höhe von 4.158 € besteht. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte zu 15 % und die Klägerin zu 85 %.

3.

Das Urteil ist im Kostenpunkt für die Klägerin vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf durch Sicherheitsleistung in Höhe der zu erstattenden Kosten der Klägerin die Vollstreckung abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leisten.

Gründe

I.

Die Klägerin, eine Gemeinde, ist Gesamtrechtsnachfolger des ... 2009 verstorbenen S (Rechtsvorgänger).

Der Rechtsvorgänger war in den Jahren 1979 bis 1993 an den ehemaligen Kommanditgesellschaften der ... Firmengruppe mit Sitz in B. beteiligt, die beim Finanzamt .. für Körperschaften veranlagt wurden.