FG Hamburg - Urteil vom 04.09.2006
2 K 300/04
Normen:
AO § 226 Abs. 3 ;

Abrechnungsbescheide und Zeitpunkt der Überprüfung des Abrechnungsvolumens

FG Hamburg, Urteil vom 04.09.2006 - Aktenzeichen 2 K 300/04

DRsp Nr. 2007/225

Abrechnungsbescheide und Zeitpunkt der Überprüfung des Abrechnungsvolumens

Abrechnungsbescheide sind auf den Stichtag der Abrechnung zu überprüfen, nicht aber auf die letzte Verwaltungsentscheidung.

Normenkette:

AO § 226 Abs. 3 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte verpflichtet ist, in Abrechnungsbescheiden über die Umsatzsteuern 2001 und 2002 nicht rechtskräftig festgestellte Schadenersatzansprüche und nicht bestandskräftig festgesetzte Steuererstattungsansprüche zu berücksichtigen.