Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
Mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung verfolgt der Kläger, ein 1994 geborener irakischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit und jesidischen Glaubens, seine in erster Instanz erfolglose Klage auf Aufhebung des Bescheids der Beklagten vom 18. August 2017 weiter, mit dem er aus der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesen, seine Abschiebung in den Irak angedroht und das Einreise- und Aufenthaltsverbot auf sieben (unter der Bedingung der Straffreiheit) bzw. neun Jahre befristet wurde.
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