FG Köln - Urteil vom 08.03.2012
10 K 290/11
Normen:
EStDV § 64 Abs 1 Nr 2; EStG § 33;
Fundstellen:
DStRE 2012, 609
MMR 2012, 424

Abschirmungskosten an Eigentumswohnung gegen hochfrequente Strahlung als außergewöhnliche Belastungen

FG Köln, Urteil vom 08.03.2012 - Aktenzeichen 10 K 290/11

DRsp Nr. 2012/7414

Abschirmungskosten an Eigentumswohnung gegen hochfrequente Strahlung als außergewöhnliche Belastungen

Die Kosten einer an der eigenen Wohnung durchgeführten Hochfrequenzabschirmung gegen stark auffällige und aus baubiologischer Sicht nicht mehr zu akzeptierende Mobilfunkstrahlung sind bei Vorlage einer privatgutachtlichen ärztlichen Bescheinigung als außergewöhnliche Belastungen anzuerkennen. § 64 Abs. 1 Nr. 2 EStDV ist auf Umbaumaßnahmen nicht anzuwenden.

Normenkette:

EStDV § 64 Abs 1 Nr 2; EStG § 33;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Frage, ob im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung des Jahres 2009 Kosten für in der Wohnung der Klägerin durchgeführten Hochfrequenzabschirmungen an der äußeren Gebäudehülle sowie im Bodenbereich der Wohnung in Höhe von 17.075,– EUR als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden müssen.

Die Klägerin machte entsprechende Kosten in ihrer Steuererklärung geltend. Der Beklagte berücksichtigte diese allerdings im Steuerbescheid vom 17.11.2010 nicht, da kein amtsärztliches Gutachten vorgelegt worden sei.