FG Baden-Württemberg - Urteil vom 10.12.1997 12 K 179/97
Fundstellen:
EFG 1998, 746
Abschluß der Berufsausbildung bei Studium
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.12.1997 - Aktenzeichen 12 K 179/97
DRsp Nr. 2001/2639
Abschluß der Berufsausbildung bei Studium
Ein Hochschulstudium ist erst mit der erfolgreichen Ablegung des ersten Staatsexamens oder einer entsprechenden Abschlußprüfung (Diplomprüfung) abgeschlossen. Die Prüfung ist in dem Zeitpunkt erfolgreich abgelegt, in dem der Prüfungsteilnehmer offiziell von dem Prüfungsergebnis mündlich oder schriftlich unterrichtet wird.
Tatbestand:
Streitig ist, ob die Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Kindergeld für das zweite Kind in Höhe von DM 220 nach § 66 Abs. 1 und 2EStG für den Mai 1997 vorlagen.
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