Es kommt nicht darauf an, ob nach Abschluß der Diplomarbeit bis zu deren endgültigen Bewertung die Zeit eines Studenten überwiegend durch Prüfung und Ausbildung in Anspruch genommen wird. In Zweifelsfällen ist eine Bescheinigung des Prüfungsamtes über das Datum der mündlichen oder schriftlichen Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses vorzulegen.
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