FG Münster - Urteil vom 21.03.2007
8 K 3908/04 F
Normen:
EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5 ; EStG § 7 Abs. 1 S. 4 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 32

Abschreibung für einen betrieblich genutzten Gebäudeanteil

FG Münster, Urteil vom 21.03.2007 - Aktenzeichen 8 K 3908/04 F

DRsp Nr. 2007/17538

Abschreibung für einen betrieblich genutzten Gebäudeanteil

1. Bei Wirtschaftsgütern, die nach einer Verwendung zur Erzielung von Einkünften i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 4 -7 EStG in ein Betriebsvermögen eingelegt worden sind, die Anschaffungskosten um die Absetzungen für Abnutzungen, Sonderabschreibungen oder erhöhte Absetzungen, die bis zum Zeitpunkt der Einlage vorgenommen worden sind, zu mindern. 2. Maßgebend für die weitere AfA ist der Einlagewert nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG als fiktive Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der bereits im Bereich der Überschusseinkunftsarten vorgenommenen Abschreibungen.

Normenkette:

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 5 ; EStG § 7 Abs. 1 S. 4 ;

Tatbestand:

Streitig ist zwischen den Beteiligten die Höhe der Abschreibung für einen betrieblich genutzten Gebäudeteil.