I.
Streitpunkt ist die Abschreibungsdauer von Musterhäusern eines Fertighausherstellers.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GmbH, die sich u.a. mit der Errichtung und dem Vertrieb von Fertighäusern befasst. Sie errichtet überwiegend Ein- und Zweifamilienhäuser als Typenhäuser in vorgefertigter Holzbauweise. Die vorgefertigten Wandteile, Geschossdecken und Dachelemente werden zur Baustelle transportiert und dort auf einer Kellerdecke oder Bodenplatte aufgestellt und montiert.
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