FG Hessen - Zwischenurteil vom 14.05.2007
4 K 1716/04
Normen:
EStG § 7 Abs. 4 ;
Fundstellen:
EFG 2008, 202

Abschreibungsdauer; Fertighaus; Musterhaus; Betriebsvermögen - Abschreibungsdauer bei in Fertigbauweise errichteten Musterhäusern

FG Hessen, Zwischenurteil vom 14.05.2007 - Aktenzeichen 4 K 1716/04

DRsp Nr. 2007/23674

Abschreibungsdauer; Fertighaus; Musterhaus; Betriebsvermögen - Abschreibungsdauer bei in Fertigbauweise errichteten Musterhäusern

1. Weder die Eigenschaft des jeweiligen Gebäudes als Musterhaus als solches noch die Errichtung eines Musterhauses auf einem gemieteten Ausstellungsgelände führt dazu, dass eine im Vergleich zu § 7 Abs. 4 S. 1 EStG erhöhte Absetzung für Abnutzung berücksichtigt werden kann. 2. Maßgebend für die Bestimmung der Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes ist die objektive Nutzbarkeit unter Berücksichtigung der typischen Beanspruchung; unerheblich sind davon losgelöste subjektive Vorstellungen der Vertragsparteien.

Normenkette:

EStG § 7 Abs. 4 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob für Musterhäuser eines Fertigbauunternehmens eine im - Vergleich zur regelmäßigen Abschreibungsdauer des § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG (25 Jahre) - verkürzte Abschreibungsdauer zugrunde zu legen ist.