BFH - Beschluß vom 22.04.1998
IV B 24/97
Fundstellen:
BFH/NV 1998, 1467

Abschreibungsdauer für Geschäfts- bzw. Firmenwerte

BFH, Beschluß vom 22.04.1998 - Aktenzeichen IV B 24/97

DRsp Nr. 1998/18438

Abschreibungsdauer für Geschäfts- bzw. Firmenwerte

Die Anschaffungskosten für den Geschäfts- oder Firmenwert eines Gewerbetreibenden sind auf eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 15 Jahren abzuschreiben. Dies gilt auch dann, wenn die gewerbliche Tätigkeit besonders auf die Personen des Unternehmers zugeschnitten ist.

Gründe:

Von einer Darstellung des Tatbestands wird gemäß Art. 1 Nr. 6 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs abgesehen.

Die Beschwerde ist nicht begründet und deshalb zurückzuweisen.