FG Köln - Urteil vom 28.09.2006
15 K 379/03
Normen:
EStG § 7 Abs. 1 Satz 2 ; EStG § 7 Abs. 4 ; EStG § 11c EStDV ;

Abschreibungszeitraum für ein Gebäude zum Betrieb einer Paketverteilungsanlage

FG Köln, Urteil vom 28.09.2006 - Aktenzeichen 15 K 379/03

DRsp Nr. 2007/15552

Abschreibungszeitraum für ein Gebäude zum Betrieb einer Paketverteilungsanlage

1. Nutzungsdauer eines Gebäudes ist der Zeitraum, in dem ein Gebäude voraussichtlich seiner Zweckbestimmung entsprechend genutzt werden kann. 2. Der Stpfl. trägt die objektive Feststellungslast dafür, dass die wirtschaftliche Nutzungsdauer kürzer ist als die technische Nutzungsdauer. 3. Der Gebäudekomplex "Paketverteilungsanlage" ist im Streitfall bei einer technischen Nutzungsdauer von 35 Jahren auf die wirtschaftliche Nutzungsdauer von 25 Jahren abzuschreiben.

Normenkette:

EStG § 7 Abs. 1 Satz 2 ; EStG § 7 Abs. 4 ; EStG § 11c EStDV ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist die Nutzungsdauer der vom Kläger errichteten und anschließend vermieteten Gebäude zum Betrieb einer Paketverteilungsanlage in C streitig.