(Kurzurteil gem § 105 Abs. 5 der Finanzgerichtsordnung - FGO -)
I.
Streitig ist, ob eine Absetzung für außergewöhnliche Abnutzung (AFaA) und die Abbruchkosten eines Gebäudes als Werbungskosten (WK) bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (VuV) anzusetzen sind.
Die Kläger sind verheiratet und wurden für das Streitjahr 1992 zusammen zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt. Der Ehemann erzielt aus einem Textilunternehmen gewerbliche Einkünfte, ferner Einkünfte aus VuV, die Ehefrau ist nichtselbständig tätig.
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