FG Niedersachsen - Urteil vom 28.09.2009
14 K 12354/07
Normen:
HGB § 255; EStDV § 9a;

Absetzungen für Abnutzung auf eine Windkraftanlage; AfA; Anschaffungszeitpunkt

FG Niedersachsen, Urteil vom 28.09.2009 - Aktenzeichen 14 K 12354/07

DRsp Nr. 2010/23237

Absetzungen für Abnutzung auf eine Windkraftanlage; AfA; Anschaffungszeitpunkt

1. Zum Begriff der Anschaffung und der Herstellung von WG. 2. Ein Anschaffungsgeschäft liegt auch dann vor, wenn Vertragsgegenstand ein erst zu errichtendes WG ist und der Veräußerer unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten als Hersteller zu beurteilen ist. 3. Ist eine Stpfl. nicht Herstellerin sondern Erwerberin einer Windkraftanlage, so sind sämtliche Aufwendungen, die sie gezahlt hat, um die Anlage zu erhalten, AK. 4. Zeitpunkt der Anschaffung ist ertragsteuerlich der Zeitpunkt der Lieferung. Vor dem Zeitpunkt der Anschaffung bzw. Herstellung können AfA nicht geltend gemacht werden.

Normenkette:

HGB § 255; EStDV § 9a;

Tatbestand:

Die Klägerin ist eine GmbH & Co. KG. Komplementärin ist die B-GmbH. Die B-GmbH ist am Vermögen der Klägerin nicht beteiligt. Kommanditisten der Klägerin sind WT mit einer Kommanditeinlage von 175.000 EUR und die WS-GmbH mit einer Kommanditeinlage von 350.000 EUR. Das Geschäftsjahr der Klägerin, die ihren Gewinn durch Vermögensvergleich gemäß § 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ermittelt, ist das Kalenderjahr. Gegenstand des Unternehmens der Klägerin ist die Planung, Finanzierung und Errichtung einer Windkraftanlage sowie deren Betrieb und Verwaltung.