1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist, ob und in welchem Umfang ein Folgebescheid (Bescheid über den verbleibenden Verlustabzug zur Einkommensteuer zum 31. Dezember 1996), in dem ein Grundlagenbescheid (Beteiligungseinkünfte 1996) versehentlich doppelt berücksichtigt wurde, aufgrund eines neuerlichen Grundlagenbescheids geändert werden darf, sowie inwieweit die Einkommensteuerfestsetzung des Verlustvortragsjahres 2000 als Folgeänderung zulässig ist.
Die Kläger werden vom Beklagten - dem Finanzamt (FA) - für die Jahre 1996 bis 2000 zur Einkommensteuer (ESt) zusammenveranlagt.
1. Sie erzielten im Jahr 1996 u.a. aus rund 10 geschlossenen Immobilienfonds, davon drei mit mehreren Anteilen, negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (im Folgenden: Verluste aus V+V). Das FA führte die Veranlagung für das Streitjahr 1996 zunächst im Wesentlichen entsprechend der am 30. Juli 1997 eingereichten Steuererklärung durch (ESt-Bescheid vom 2. Oktober 1997).
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