Der Einkommensteuerbescheid für 2015 vom 1. Juni 2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 23. Oktober 2017 wird dahingehend geändert, dass der beim Kläger in Höhe von 78.114 EUR und bei der Klägerin in Höhe von 26.038,00 EUR als Dividende erfasste Betrag aus der Zuteilung der Anteile an der HPE außer Ansatz bleibt.
Die Berechnung der festzusetzenden Steuer wird auf den Beklagten übertragen.
II.Die Kosten des Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
III. IV.
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