I.
Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit der Rückforderung von an den Kläger gezahlten Steuererstattungen für das Jahr 2001, konkret über die Frage, inwieweit Steuererstattungsansprüche des Klägers von einer im Rahmen des Restschuldbefreiungsverfahrens erfolgten Abtretung gemäß § 287 Abs. 2 InsO erfasst sind.
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