Die Klägerin nimmt den Beklagten aus abgetretenem Recht in Anspruch.
Der Beklagte war persönlich haftender Gesellschafter der Firma S. Über das Vermögen dieser Firma und über das Vermögen des Beklagten persönlich wurde am 26. November 1991 der Konkurs eröffnet.
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Beklagten meldete das Finanzamt C. eine Forderung in Höhe von DM 800.000,00 an. Nachdem der Konkursverwalter die Forderung bestritten hatte, setzte das Finanzamt C. die Steuerforderung im Einspruchsverfahren am 8. März 1991 auf DM 150.921,67 fest. Dabei handelte es sich um eine Vermögenssteuerforderung betreffend den Zeitraum 1972-1980.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|