Die Klägerin ist eine Sozietät zweier Steuerberater in der Rechtsform einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR). Der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater A wird in aktuellen Briefköpfen (so auch in der Klageschrift) unter dem Hinweis weiterhin aufgeführt, dass die Gesellschaftereigenschaft nur bis 1998 bestand.
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