Der Aussetzungsantrag wird zurückgewiesen.
2.Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 07.07.2022, Az.
Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen drei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.
4.Binnen selber Frist können die Parteien zur Höhe des Streitwerts Stellung nehmen.
I.
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