Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der 9. Zivilkammer - Einzelrichterin - des Landgerichts Bonn vom 29.03.2021 (
Die Berufungsrücknahme der Beklagten hat den Verlust des eingelegten Rechtsmittels zur Folge.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 18 % und die Beklagte zu 82 %.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
In teilweiser Abänderung des Streitwertbeschlusses im Urteil des Landgerichts Bonn vom 29.03.2021 (
Der Gegenstandswert der Berufung wird bis zum 10.06.2021 auf bis 22.000,00 € festgesetzt (Berufung der Klägerin: 1.171,67 €, Berufung der Beklagten: 18.454,04 €) und ab dann auf 1.171,67 €.
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