1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 31.07.2014, Az.
2. Die Klägerin hat die gesamten Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte Sicherheit leistet i.H.v. 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags.
I.
Die Klägerin verlangt von der Beklagten rd. 7 Mio. US-Dollar (USD) Schadensersatz wegen Verlustes und Beschädigung von Rohren auf einem Seetransport.
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