BFH - Urteil vom 07.02.2013
IV R 33/12
Normen:
FGO § 40 Abs. 2;
Fundstellen:
BFH/NV 2013, 1120
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 25.03.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 2985/10

Abweisung der Klage gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid als unzulässig, da nicht die Klägerin, sondern ein anderer Beteiligter betroffen ist

BFH, Urteil vom 07.02.2013 - Aktenzeichen IV R 33/12

DRsp Nr. 2013/14305

Abweisung der Klage gegen einen Gewinnfeststellungsbescheid als unzulässig, da nicht die Klägerin, sondern ein anderer Beteiligter betroffen ist

1. NV: Hat das FG die Klage durch Sachurteil abgewiesen, obwohl wegen fehlender Sachurteilsvoraussetzungen ein Prozessurteil hätte ergehen müssen, ist die Revision mit der Maßgabe zurückzuweisen, dass die Klage unzulässig war. 2. NV: Ist streitig, ob die Übertragung eines Wirtschaftsguts aus einem Einzelunternehmen auf eine Mitunternehmerschaft zur Aufdeckung stiller Reserven im Einzelunternehmen geführt hat, können Rechte des betreffenden Mitunternehmers durch den von insoweit erhöhten Anschaffungskosten ausgehenden Gewinnfeststellungsbescheid für die Mitunternehmerschaft nicht verletzt sein.

Normenkette:

FGO § 40 Abs. 2;

Gründe