1. Die Berufung des Klägers gegen das am 11.5.2022 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin -
2. Das Urteil ist, ebenso wie das angegriffene, ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Auf den Tatbestand des landgerichtlichen Urteils wird Bezug genommen.
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