Die Berufung der Klägerin gegen das am 14.01.2021 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen zum Az.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
3.Das angefochtene Urteil und dieser Beschluss sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
4.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 273.110,82 € festgesetzt.
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