Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 18. März 2015 -
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
III.Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger zu 56 % und der Beklagte zu 44 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu 95 %, der Beklagte zu 5 %.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten zuletzt noch über die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung, um Differenzlohnansprüche des Klägers, Annahmeverzug und Weiterbeschäftigung.
1. 2. 3. 4. 5. a. b. c. d. e. f. g. h. i. 1. 2. 3. 4.
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