FG Sachsen, vom 01.10.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 2304/071030
Abziehbarkeit von bis zum Veranlagungszeitraum 2007 an eine lediglich angezeigte Ergänzungsschule gezahltem Schulgeld als Sonderausgabe
BFH, Urteil vom 19.10.2011 - Aktenzeichen X R 48/09
DRsp Nr. 2012/666
Abziehbarkeit von bis zum Veranlagungszeitraum 2007 an eine lediglich angezeigte Ergänzungsschule gezahltem Schulgeld als Sonderausgabe
1. Schulgeld, das bis zum Veranlagungszeitraum 2007 an eine inländische lediglich angezeigte Ergänzungsschule gezahlt wurde, kann nicht nach § 10 Abs. 1 Nr. 9EStG i.d.F. vor Inkrafttreten des JStG 2009 als Sonderausgabe abgezogen werden.2. Die Übergangsregelung des § 52 Abs. 24bEStG i.d.F. des JStG 2009 erfasst keine Schulgeldzahlungen an inländische Privatschulen. Hierin liegt weder ein Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz noch gegen die Grundfreiheiten des EG/AEUV.