FG Köln - Urteil vom 04.06.2014
4 K 3168/13
Normen:
EStG § 10 Abs 2 Satz 1 Nr 1; EStG § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst a;

Abziehbarkeit von freiwilligen Rentenversicherungsbeiträgen bei gleichzeitigem Bezug steuerfreier Einkünfte

FG Köln, Urteil vom 04.06.2014 - Aktenzeichen 4 K 3168/13

DRsp Nr. 2014/11476

Abziehbarkeit von freiwilligen Rentenversicherungsbeiträgen bei gleichzeitigem Bezug steuerfreier Einkünfte

1) Werden im Zeitraum einer Auslandstätigkeit, deren Vergütungen unter Progressionsvorbehalt steuerfrei gestellt sind, freiwillig Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt, sind diese als Sonderausgaben i.S.v. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG zu berücksichtigen. 2) Ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen Einnahmen und Aufwendungen i.S.v. § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG ist nicht gegeben, wenn die Beitragszahlung nicht auf einer sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtung, sondern auf einem freien Entschluss des Steuerpflichtigen beruht.

Normenkette:

EStG § 10 Abs 2 Satz 1 Nr 1; EStG § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst a;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Abziehbarkeit von freiwilligen Beiträgen zur Rentenversicherung bei gleichzeitigem Bezug steuerfreier Einkünfte.