FG Münster - Urteil vom 30.04.2014
7 K 2748/12 E
Normen:
EStG a.F. § 33;

Abziehbarkeit von Zivilprozesskosten außergewöhnliche Belastung

FG Münster, Urteil vom 30.04.2014 - Aktenzeichen 7 K 2748/12 E

DRsp Nr. 2014/17693

Abziehbarkeit von Zivilprozesskosten außergewöhnliche Belastung

Prozesskosten für einen Rechtsstreit gegen einen Architekten auf Schadensersatz aus Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit Baumaßnahmen (immense Überschreiten der Bausumme) sind nach der bis zum 30.06.2013 geltenden Rechtslage als außergewöhnliche Belastungen abziehbar.

Normenkette:

EStG a.F. § 33;

Tatbestand:

Streitig ist, ob Zivilprozesskosten außergewöhnliche Belastungen gem. § 33 Einkommensteuergesetz (EStG) in der im Streitjahr geltenden Fassung darstellen.