1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist, ob durch Abzinsung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 Einkommensteuergesetz (EStG) der unverzinslichen Darlehen in Höhe von … EUR und … EUR in den Streitjahren Gewinne bei den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft sowie Gewerbebetrieb des Klägers zu besteuern sind.
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