Streitig ist, ob ausländische Quellensteuern auf Streubesitzdividenden, die nach § 8b des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) von der Körperschaftsteuer befreit sind, bei der Ermittlung des Gewerbeertrages abziehbar sind.
Im Streitjahr firmierte die Klägerin als …; Gegenstand ihres Unternehmens war … .
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