Es ist zu entscheiden, ob die Beschränkung des Werbungskosten (Wk)-Abzugs für ein häusliches Arbeitszimmer durch das Jahressteuergesetz 1996 vom 11.10.1995 (BGBl. I S. 1250) dadurch vermieden werden kann, daß das bisherige Arbeitszimmer als Büroraum an den Arbeitgeber vermietet wird, der es seinem Arbeitnehmer für Büroarbeiten überläßt (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b i.V.m § 9 Abs. 5 Einkommensteuergesetz (EStG).
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