FG Berlin - Urteil vom 19.03.2001
9 K 9154/00
Normen:
EStG § 9a Satz 1 Nr. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2001, 814

Abzug des Werbungskostenpauschbetrags gem. § 9a Satz 1 Nr. 2 EStG 1998 durch Vermieter-GbR?

FG Berlin, Urteil vom 19.03.2001 - Aktenzeichen 9 K 9154/00

DRsp Nr. 2001/13179

Abzug des Werbungskostenpauschbetrags gem. § 9a Satz 1 Nr. 2 EStG 1998 durch Vermieter-GbR?

Die Berücksichtigung eines Werbungskosten-Pauschbetrags gem. § 9a Satz 1 Nr. 2 EStG 1998 im Rahmen der Vermietungseinkünfte scheidet aus, wenn das vermietete Gebäude nicht "Wohnzwecken dient". Letzteres ist zu verneinen, wenn ein Mietvertrag zu gewerblichen Zwecken abgeschlossen wird.

Normenkette:

EStG § 9a Satz 1 Nr. 2 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Frage, ob eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), an der der Kläger beteiligt ist, bei ihren Einkünften aus Vermietung und Verpachtung den Werbungskostenpauschbetrag nach § 9a Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes - EStG - 1998 in Abzug bringen kann.