I.
Die Beteiligten streiten über den Abzug einer sog. Auslandsspende. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Steuerberater und wird zusammen mit seiner Ehefrau zur Einkommensteuer veranlagt. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung 2003 begehrte der Kläger unter anderem den Sonderausgabenabzug für eine an X in Portugal geleistete Sachspende in Höhe von 18 180 EUR. In der --auch in deutscher Übersetzung-- vorliegenden sog. Spendenbescheinigung bestätigt X, am 31. Juli 2003 vom Kläger Sachspenden im Wert von 18 180 EUR erhalten zu haben, im Einzelnen:
EUR | ||
320 | Handtücher 50/100 á 12,50 EUR | 4 000 |
160 | Waschhandschuhe 16/200 á 4 EUR | 640 |
160 | Waschhandtücher 30/30 á 4 EUR | 640 |
12 | Rollatoren á 430 EUR | 5 160 |
84 | Bettgarnituren 40/80; 135/200 á 85 EUR | 7 140 |
Siku-Kinderspielautos | 350 | |
Speditionskosten | 250 |
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|