Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.
Streitig ist, ob die Kläger eine dauernde Last als Sonderausgaben bei der Ermittlung der Einkommensteuer für das Jahr 2017 abziehen können.
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