Streitig ist bei der Einkommensbesteuerung die Berücksichtigung von Kirchenbeiträgen.
Die Klägerin (Klin.) und ihr Ende 1996 verstorbener Ehemann H sind bzw. waren Mitglieder der freien evangelischen Gemeinde, die dem Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden, einer Körperschaft des öffentlichen Rechts, zugehört. Alleinerbe des Hist sein Sohn geworden.
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