I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) war als Beamtin des gehobenen Dienstes für A tätig. Aus gesundheitlichen Gründen wurde sie vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Nach 1,5 Jahren wurde anlässlich einer ärztlichen Nachuntersuchung festgestellt, dass die Klägerin zwischenzeitlich aufgrund einer deutlichen Verbesserung ihres Gesundheitszustandes wieder dienstfähig war. In der Folgezeit war die Klägerin allerdings nur kurz im Rahmen eines Arbeitsversuchs bei B im aktiven Dienst beschäftigt. Nachdem B der Klägerin mitgeteilt hatte, dass eine erneute Berufung in ein Beamtenverhältnis nicht beabsichtigt sei, hat sich die Klägerin im Jahre 2001 als ... niedergelassen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|