FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 03.09.2015
1 K 1004/14
Normen:
EStG § 10b Abs. 1; EStDV § 50 Abs. 1; AO § 63 Abs. 1; AO § 63 Abs. 3; AEUV Art. 63;
Fundstellen:
DStR 2016, 6
DStRE 2016, 1102

Abzug von Auslandsspenden Nachweispflichten des inländischen Spenders Anforderungen an die Spendenbescheinigung des Empfängers

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.09.2015 - Aktenzeichen 1 K 1004/14

DRsp Nr. 2015/19734

Abzug von Auslandsspenden Nachweispflichten des inländischen Spenders Anforderungen an die Spendenbescheinigung des Empfängers

Wenn eine Spendenbescheinigung von einem österreichischen Verein nicht die notwendige Formulierung enthält, dass der Zuwendungsempfänger die Spende nur für seine satzungsgemäßen Zwecke verwendet, ist die Spende nicht abzugsfähig.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden den Klägern auferlegt.

Normenkette:

EStG § 10b Abs. 1; EStDV § 50 Abs. 1; AO § 63 Abs. 1; AO § 63 Abs. 3; AEUV Art. 63;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Abzugsfähigkeit einer Zuwendung iHv 1.000 EUR an den Verein H. (Österreich) als Spende nach § 10b EinkommensteuergesetzEStG –.

Mit Einkommensteuerbescheid vom 06.05.2013 für das Jahr 2011 versagte der Beklagte die Berücksichtigung der von den Klägern am 04.02.2011 an eine vom o.g. Verein in Salzburg unterhaltene D. durch Banküberweisung geleisteten Zuwendung als Sonderausgabe.