FG Niedersachsen - Urteil vom 23.07.2020
1 K 76/16
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 1;

Abzug von Fahrten mit dem privaten PKW zur Arbeit mit den tatsächlichen Aufwendungen oder nur mit der Entfernungspauschale als Werbungskostenbei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit

FG Niedersachsen, Urteil vom 23.07.2020 - Aktenzeichen 1 K 76/16

DRsp Nr. 2022/16667

Abzug von Fahrten mit dem privaten PKW zur Arbeit mit den tatsächlichen Aufwendungen oder nur mit der Entfernungspauschale als Werbungskostenbei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 1;

Tatbestand

Streitig ist, ob der Kläger bei seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit im Streitjahr 2014 seine täglichen Fahrten mit dem privaten PKW zum Hamburger Hafen mit den tatsächlichen Aufwendungen oder nur mit der Entfernungspauschale als Werbungskosten abziehen kann.

Die Kläger sind im Streitjahr zur Einkommensteuer zusammenveranlagte Ehegatten. Der Kläger arbeitete als Hafenarbeiter auf dem Gebiet des Hamburger Hafens.