Streitig ist, ob der Kläger bei seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit im Streitjahr 2014 seine täglichen Fahrten mit dem privaten PKW zum Hamburger Hafen mit den tatsächlichen Aufwendungen oder nur mit der Entfernungspauschale als Werbungskosten abziehen kann.
Die Kläger sind im Streitjahr zur Einkommensteuer zusammenveranlagte Ehegatten. Der Kläger arbeitete als Hafenarbeiter auf dem Gebiet des Hamburger Hafens.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|