Die Klage wird abgewiesen.
2.Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen.
Streitig ist der Abzug von in 2003 entstandenen Verlusten aus Vermietung und Verpachtung betreffend das Objekt "ABC 7, PLZ1 Ort1".
Der Kläger hat 2003 das Grundstück ABC 7 angeschafft und machte hieraus ab dem Jahr 2003 Verluste geltend.
Diese Verluste betreffend die Jahre 2003 und 2004 waren Gegenstand des durch Hauptsacheerledigung in der mündlichen Verhandlung vom 20.01.2017 abgeschlossenen Verfahrens
Mit der Klage
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