I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) werden für das Streitjahr 1997 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Streitig ist die Abziehbarkeit von Rentenzahlungen als dauernde Last i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Die Rentenzahlungen wurden vom Kläger als Erben nach dem verstorbenen F.B. (im Folgenden auch "Erblasser") aufgrund eines Vermächtnisses an R.B., die Ehefrau des Erblassers, gezahlt. Das Vermächtnis war durch Abschluss eines Erbvertrags vom 11. Oktober 1996 zwischen dem Erblasser und seiner damaligen Verlobten begründet worden. Nach diesem Vertrag sollte R.B. als Vermächtnisnehmerin neben zwei Renten auch Grundstücke und sonstiges Vermögen erhalten.
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