Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 29.10.2018 – 10 K 782/17 aufgehoben.
Der Einkommensteuerbescheid für 2013, zuletzt geändert durch Bescheid vom 14.02.2019, wird mit der Maßgabe geändert, dass weitere Schuldzinsen in Höhe von 2.582,24 € bei den Einkünften des Klägers aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden.
Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens tragen der Beklagte zu 45 % und die Kläger zu 55 %.
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