I. Die Beteiligten streiten über die Berücksichtigung von Schulgeldzahlungen als Sonderausgaben.
Die am 8. Dezember 1994 geborene Tochter der zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Kläger und Revisionskläger (Kläger) besuchte im Streitjahr 1997 seit dem 17. September die ... Schule e.V. in Hamburg. Vor Beginn der Schulpflicht können die Kinder diese Schule bereits ab dem Alter von drei Jahren in den Stufen "Primary 1" bis "Primary 3" besuchen. Ab dem Alter von sechs Jahren treten sie in die Klassen "Grade 1" bis "Grade 12" ein. Die ... Schule e.V. ist auf Grund des Schreibens der Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 30. Juni 1994 als allgemein bildende Ergänzungsschule nach § 16 Abs. 3 i.V.m. Abs. 1 des Privatschulgesetzes der Freien und Hansestadt Hamburg (HmbPrivSG) i.d.F. vom 9. März 1994 anerkannt.
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