FG Köln, vom 28.06.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 8690/99
Abzug von Schulgeld für den Besuch eines englischen Internats; Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts; Sonderungsverbot
BFH, Urteil vom 17.07.2008 - Aktenzeichen X R 62/04
DRsp Nr. 2008/18873
Abzug von Schulgeld für den Besuch eines englischen Internats; Anwendungsvorrang des Gemeinschaftsrechts; Sonderungsverbot
»1. Auch Schulgeld für den Besuch eines englischen Internats kann unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 Nr. 9EStG abziehbar sein.2. Der Vorrang des Gemeinschaftsrechts gegenüber dem nationalen Recht hat insbesondere zur Folge, dass gemeinschaftsrechtswidrige Vorschriften des nationalen Steuerrechts nicht anzuwenden sind, ohne dass es einer Vorlage an das BVerfG oder den EuGH bedarf (Anwendungsvorrang).«