FG Köln - Urteil vom 17.05.2006
15 K 1053/06
Normen:
AO (1977) § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ; EStG § 32 Abs. 4 Satz 2 § 70 Abs. 4 ;
Fundstellen:
EFG 2006, 1532

Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen bei Kindergeldbescheid innerhalb des Prognosezeitraums noch möglich, außerhalb des Prognosezeitraums aber nicht

FG Köln, Urteil vom 17.05.2006 - Aktenzeichen 15 K 1053/06

DRsp Nr. 2006/20746

Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen bei Kindergeldbescheid innerhalb des Prognosezeitraums noch möglich, außerhalb des Prognosezeitraums aber nicht

Hat die Familienkasse innerhalb des für die kindergeldschädlichen Einkünfte des Kindes laufenden Prognosezeitraums die Gewährung des Kindergelds letztmalig abgelehnt, ist eine Korrektur aufgrund von § 70 Abs. 4 EStG wegen der BVerfG-Entscheidung vom 11.1.2005 - 2 BvR 167/02 -, FR 2005, 706 = HFR 2005, 692, die die Sozialversicherungsbeiträge abziehbar stellt, gleichwohl noch möglich. Dies gilt nicht für Veranlagungszeiträume, bei denen die bestandskräftige Ablehnung erst nach deren Ablauf ergangen ist.

Normenkette:

AO (1977) § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ; EStG § 32 Abs. 4 Satz 2 § 70 Abs. 4 ;

Tatbestand:

Streitig ist das Kindergeld für die Tochter L der Klägerin für den Zeitraum Januar 2003 bis April 2004.