FG Köln - Urteil vom 17.05.2006
15 K 9/06
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 Satz 2 § 70 Abs. 4 ;

Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen bei Kindergeldbescheid innerhalb des Prognosezeitraums noch möglich

FG Köln, Urteil vom 17.05.2006 - Aktenzeichen 15 K 9/06

DRsp Nr. 2006/20749

Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen bei Kindergeldbescheid innerhalb des Prognosezeitraums noch möglich

Hat die Familienkasse innerhalb des für die kindergeldschädlichen Einkünfte des Kindes laufenden Prognosezeitraums die Gewährung des Kindergelds letztmalig abgelehnt, ist eine Korrektur aufgrund von § 70 Abs. 4 EStG wegen der BVerfG-Entscheidung vom 11.1.2005 - 2 BvR 167/02, FR 2005, 706 = HFR 2005, 692, die die Sozialversicherungsbeiträge abziehbar stellt, gleichwohl noch möglich.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4 Satz 2 § 70 Abs. 4 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Kindergeldfestsetzung für das Jahr 2003 für den am 00.00.1984 geborenen Sohn W des Klägers.

Der Kläger bezog zunächst Kindergeld bis Dezember 2002 für seinen Sohn W, der sich in Ausbildung befand. Die Festsetzung des Kindergeldes wurde mit Bescheid vom 9.12.2002 ab Januar 2003 aufgehoben, weil die Beklagte die Ansicht vertrat, dass die Einkünfte nach damaliger Rechtsauffassung den Grenzbetrag gemäß § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG für das Jahr 2003 überschreiten würden. Unter dem 18.12.2003 beantragte der Kläger erneut Kindergeld für das Jahr 2003. Diesen Antrag lehnte die Beklagte mit Bescheid vom 18.12.2003 mit der Begründung ab, dass die Einkommensgrenze nach den vorliegenden Unterlagen für das Jahr 2003 überschritten werde. Dieser Bescheid wurde bestandskräftig.