FG Köln - Urteil vom 17.05.2006
15 K 3554/05
Normen:
AO (1977) § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ; EStG § 32 Abs. 4 Satz 2 § 70 Abs. 2 ;

Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen in einem Kindergeldbescheid außerhalb des Prognosezeitraums nicht mehr möglich

FG Köln, Urteil vom 17.05.2006 - Aktenzeichen 15 K 3554/05

DRsp Nr. 2006/20747

Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen in einem Kindergeldbescheid außerhalb des Prognosezeitraums nicht mehr möglich

Hat die Familienkasse nach dem für die kindergeldschädlichen Einkünfte des Kindes laufenden Prognosezeitraum die Gewährung des Kindergelds letztmalig bestandskräftig abgelehnt, ist eine Korrektur aufgrund von § 70 Abs. 4 EStG wegen der BVerfG-Entscheidung vom 11.1.2005 - 2 BvR 167/02, FR 2005, 706 = HFR 2005, 692, die die Sozialversicherungsbeiträge abziehbar stellt, nicht mehr möglich.

Normenkette:

AO (1977) § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ; EStG § 32 Abs. 4 Satz 2 § 70 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Aufhebung der Kindergeldfestsetzung für den Sohn U des Klägers für den Streitzeitraum 2003. U befand sich im Jahr 2003 in einem Ausbildungsverhältnis bei der E AG mit einem monatlichen Einkommen von 711,49 EUR brutto.