Streitig ist die Berechtigung der Klägerin zum Bezug von Kindergeld für ihre am 00.00.1980 geborene Tochter T für den Zeitraum Januar 2001 bis Dezember 2002. Die Tochter befand sich in diesen beiden Jahren bei der T1 AG in Berufsausbildung.
Die Beklagte hatte zunächst aufgrund einer von der Klägerin vorgelegten Ausbildungsbescheinigung des Arbeitgebers der Tochter aus dem Juni 2000 Kindergeld für den hier streitigen Zeitraum bewilligt und in Höhe von insgesamt 3.504,60 EUR ausgezahlt.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|