FG Köln - Urteil vom 17.05.2006
15 K 4044/05
Normen:
AO (1977) § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ; EStG § 32 Abs. 4 Satz 2 § 70 Abs. 2 ;

Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen in einem Kindergeldbescheid außerhalb des Prognosezeitraums nicht mehr möglich

FG Köln, Urteil vom 17.05.2006 - Aktenzeichen 15 K 4044/05

DRsp Nr. 2006/20748

Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen in einem Kindergeldbescheid außerhalb des Prognosezeitraums nicht mehr möglich

Hat die Familienkasse nach dem für die kindergeldschädlichen Einkünfte des Kindes laufenden Prognosezeitraum die Gewährung des Kindergelds letztmalig bestandskräftig abgelehnt, ist eine Korrektur aufgrund von § 70 Abs. 4 EStG wegen der BVerfG-Entscheidung vom 11.1.2005 - 2 BvR 167/02, FR 2005, 706 = HFR 2005, 692, die die Sozialversicherungsbeiträge abziehbar stellt, nicht mehr möglich.

Normenkette:

AO (1977) § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ; EStG § 32 Abs. 4 Satz 2 § 70 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Berechtigung der Klägerin zum Bezug von Kindergeld für ihre am 00.00.1980 geborene Tochter T für den Zeitraum Januar 2001 bis Dezember 2002. Die Tochter befand sich in diesen beiden Jahren bei der T1 AG in Berufsausbildung.

Die Beklagte hatte zunächst aufgrund einer von der Klägerin vorgelegten Ausbildungsbescheinigung des Arbeitgebers der Tochter aus dem Juni 2000 Kindergeld für den hier streitigen Zeitraum bewilligt und in Höhe von insgesamt 3.504,60 EUR ausgezahlt.